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BGH, 12.07.2005 - VI ZR 7/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Absehung von der Einholung eines neuen Computerspintomogramms oder Kernspintomogramms wegen Ungeeignetheit des Beweismittels
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286 § 287
Ungeeignetheit eines Beweismittels wegen Zeitablaufs zwischen Unfall und Erhebungszeitpunkt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 7/05
- BGH, 20.09.2005 - VI ZR 7/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.06.1996 - VI ZR 172/95
Begriff des groben Behandlungsfehlers
Auszug aus BGH, 12.07.2005 - VI ZR 7/05
Der Sachverständige hat darauf hingewiesen, daß bildgebende Verfahren bei Verletzungen der vorliegenden Art nicht zwischen posttraumatischen und degenerativen Veränderungen unterscheiden können; das Berufungsgericht durfte daher von der Einholung eines neuen Computer- und / oder Kernspintomogramms angesichts des Zeitablaufs seit dem Unfall wegen Ungeeignetheit des Beweismittels (vgl. Senatsurteile vom 16. September 1986 - VI ZR 128/85 - VersR 1987, 70, 71; vom 11. Juni 1996 - VI ZR 172/95 - VersR 1996, 1148, 1150) absehen. - BGH, 16.09.1986 - VI ZR 128/85
Anspruchsminderung bei Tötung der Ehefrau
Auszug aus BGH, 12.07.2005 - VI ZR 7/05
Der Sachverständige hat darauf hingewiesen, daß bildgebende Verfahren bei Verletzungen der vorliegenden Art nicht zwischen posttraumatischen und degenerativen Veränderungen unterscheiden können; das Berufungsgericht durfte daher von der Einholung eines neuen Computer- und / oder Kernspintomogramms angesichts des Zeitablaufs seit dem Unfall wegen Ungeeignetheit des Beweismittels (vgl. Senatsurteile vom 16. September 1986 - VI ZR 128/85 - VersR 1987, 70, 71; vom 11. Juni 1996 - VI ZR 172/95 - VersR 1996, 1148, 1150) absehen.